Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Kann die EEG-Umlage gesenkt werden?

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Kann die EEG-Umlage gesenkt werden?

Bestimmte Unternehmen oder selbstständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes können ihre Stromkosten über einen Antrag auf  Begrenzung der EEG-Umlage senken – ein wichtiges Thema für energieintensive Branchen. Allerdings muss zuvor ein Wirtschaftsprüfer bescheinigen, dass alle Angaben in diesem Antrag ihre Richtigkeit haben.

Wir überprüfen für unsere Mandanten, ob sie die Voraussetzungen für einen solchen Antrag erfüllen und stellen ggf. die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus – alles gemäß §§ 40 ff. EEG.