Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsatzgesetz - Wenn die öffentliche Hand die Mehrheit hält...

Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsatzgesetz - Wenn die öffentliche Hand die Mehrheit hält...

Hält die öffentliche Hand die Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen, z. B. einer GmbH, einer AG oder GmbH & Co. KG, dann muss regelmäßig eine Prüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsatzgesetzes durchgeführt werden. Dies geht über das Maß einer „normalen“ Jahresabschlussprüfung hinaus. Denn dabei werden beispielsweise auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung  und Aussagen zur Liquidität und Rentabilität geprüft.

Dank unserer Erfahrungen in diesem Bereich können wir für unsere Mandanten auch diese erweiterten Anforderungen an einen Jahresabschluss erfüllen. Zeitnah und fachlich kompetent.

Am System der Qualitätskontrolle, die Voraussetzung für die Durchführung gem. § 53 Haushaltsgrundsatzgesetz ist, nehmen wir teil (Zertifizierung) und sind als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.