Nicht jedes Unternehmen erledigt die Finanzbuchführung selbst – manchmal rechnet es sich aufgrund der Unternehmensstruktur einfach nicht, diese umfangreiche Aufgabe im eigenen Unternehmen durchzuführen, oder es fehlen entsprechend ausgebildete Mitarbeiter. In solchen Fällen nehmen wir unseren Mandanten gerne diese Aufgaben ab.
Dazu gehört unter anderem:
- Belegkontierung, -erfassung und –ablage unter Beachtung der einschlägigen ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen Bestimmungen,
- Offene –Posten-Buchhaltung für Debitoren und Kreditoren,
- Erstellung der relevanten Umsatzsteuervoranmeldungen und elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung,
- Regelmäßige Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Offene-Posten-Listen.
Dazu zählen aber auch:
- beleglose Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Zahlungsein- und –ausgänge) über (z. B. wöchentlichen ) elektronischen Datenträgeraustausch,
- Stammdatenpflege (Kontenplan, Debitoren, Kreditoren),
- Kostenstellenkontierung und –erfassung,
- Mahnwesen,
- Automatisierte Datenübernahme aus anderen Subsystemen gegebenenfalls mittels von uns programmierter Schnittstellenprogramme,
- Datenspeicherung entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Wir überprüfen dabei regelmäßig, ob sich zusätzliche Einsparpotenziale über einen stärkeren Einsatz von EDV ergeben. Unser Ziel ist dabei immer, so effizient wie möglich zu arbeiten; z. B. durch möglichst wenig manuelle Eingaben. Aber natürlich bei verlässlicher Qualität. Und wenn Mandanten aufgrund des Wachstums ihres Unternehmens dann irgendwann über ein eigenes Rechnungswesen mit eigenem Buchhalter verfügen sollten, helfen wir bei der reibungslosen Umstellung und Übernahme der Daten.