Abwehr - Jeder vierte Steuerbescheid ist falsch

Abwehr - Jeder vierte Steuerbescheid ist falsch

Man mag es ja kaum glauben, aber auch in der Finanzverwaltung arbeiten Menschen... Und die machen Fehler:  25 % aller Steuerbescheide sind falsch – ganz schön viel und Tendenz trotz (oder wegen?) der Automatisierung steigend!

In einem solchen Fall treten wir natürlich für unsere Mandanten ein und legen in Abstimmung mit ihnen fristgerecht Einspruch ein. Auch in finanzgerichtlichen Verfahren stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite – ebenso wie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger.

In jeder Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung stellen wir uns schützend vor unsere Mandanten und halten ihnen den Rücken frei. Mit Erfahrung und dem nötigen Verhandlungsgeschick kommunizieren wir mit den Behörden und haben dabei auch das nötige Fingerspitzengefühl, um akzeptable Lösungen zu finden. Dabei können unsere Mandanten sicher sein: Wir lassen uns nicht auf zweifelhafte Kompromisse ein.

Dies gilt insbesondere auch für Betriebsprüfungen, bei denen wir unsere Mandanten natürlich umfassend beraten und begleiten.

Einer unserer Vorteile: Mit dem Analysesoftware IDEA, das die Finanzverwaltungen bei Betriebsprüfungen nutzen, arbeiten wir bereits seit Jahren – und länger als die „Kollegen“ im Staatsdienst. Strittige Punkte können wir so bereits im Vorfeld klären und wenn nötig korrigieren, bevor der Betriebsprüfer vor der Tür steht.

Übrigens: In einigen Fällen konnten wir uns mit der Finanzverwaltung auf eine so genannte begleitete Betriebsprüfung verständigen. Bereits in der laufenden Veranlagung wurden dabei Schwerpunktthemen ausgewählt und festgelegt – verbindlich. Die nachgelagerte Betriebsprüfung, die sich regelmäßig über einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren erstreckt, fiel in diesen Fällen ersatzlos weg – und es besteht Rechtssicherheit.